Leistungen · Wartung
Wartung und Prüfpflichten für Ihre Anlagen
Für Heizung, Lüftung, Klima und Trinkwasser gibt es Prüfpflichten, teils mit Bußgeld. Unser Check zeigt Ihnen in ein paar Klicks, was für Ihr Gebäude gilt.
Prüfpflichten-Check
Was gilt für Ihr Gebäude?
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihren Anlagen. Am Ende sehen Sie, welche Prüfungen für Ihr Gebäude gelten, mit Fristen und Quellen.
Rechtsstand September 2026. Eine erste Einschätzung ohne Sonderfälle und Ausnahmen, keine Rechtsberatung.
Die wichtigsten Prüfpflichten im Überblick
In Gebäuden ab sechs Einheiten für Heizungen mit Heizwasser; für neuere Wärmepumpen gilt eine eigene Betriebsprüfung (§ 60a).
Regelmäßig, je nach Ausstattung der Anlage.
Für Anlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung, dazu Dichtheitskontrollen nach F-Gase-Verordnung.
Für Großanlagen mit Duschen oder anderen Einrichtungen, die Trinkwasser vernebeln, bei gewerblicher oder öffentlicher Abgabe.
SymbolbildWartung aus einer Hand
Wir warten alle vier Gewerke
Sagen Sie uns, welche Anlagen Sie haben und was ansteht. Wir besprechen mit Ihnen, was wir übernehmen können.
Rechtsgrundlagen
Woher die Pflichten kommen
Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die hier genannten Paragrafen haben ihre Nummern behalten.
- Heizungsprüfung§ 60b und § 108 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
- Betriebsprüfung von Wärmepumpen§ 60a und § 108 GModG
- Hygieneinspektion von LüftungsanlagenVDI 6022 Blatt 1
- Energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen§§ 74 bis 76 und § 108 GModG
- Dichtheitskontrollen bei fluorierten KältemittelnArt. 5 EU-F-Gase-Verordnung 2024/573
- Legionellen-Untersuchung§ 31 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Wartung anfragen
Welche Anlagen sollen wir uns ansehen?
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